Kategorie: Ambulant

  • Heilpraktiker-Behandlungen

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    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich keine Kassenleistung. Dieser Beitrag erklärt, was eine ambulante Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abdecken kann und für wen sie sinnvoll ist.

    Was ist das?

    Eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen übernimmt Kosten für Behandlungen bei zugelassenen Heilpraktikern – etwa klassische Naturheilverfahren, Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur außerhalb der schulmedizinischen Kassenleistungen.

    • Sie ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung um einen Bereich, der dort meist gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgedeckt ist.
    • Erstattet werden in der Regel Honorare nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie häufig auch verordnete Arzneimittel aus dem Bereich der Naturheilkunde.

    Wieso braucht man das?

    Wer regelmäßig naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nimmt oder ergänzend zur Schulmedizin behandelt werden möchte, trägt diese Kosten ohne Zusatzschutz vollständig selbst.

    • Gesetzlich Versicherte haben hier grundsätzlich keinen Anspruch – die Zusatzversicherung schließt diese Lücke gezielt.
    • Auch für Privatversicherte kann eine Ergänzung sinnvoll sein, wenn der gewählte PKV-Tarif Heilpraktikerleistungen nicht oder nur begrenzt einschließt.

    Was deckt die Zusatzversicherung typischerweise ab?

    • Behandlungskosten bei Heilpraktikern bis zu einem im Tarif festgelegten Jahreshöchstbetrag.
    • Häufig auch von Heilpraktikern verordnete Naturarzneimittel, homöopathische Mittel oder Verbandsmaterial.
    • Je nach Tarif teilweise auch Osteopathie-Sitzungen, die von vielen gesetzlichen Kassen nur als freiwillige Satzungsleistung in engen Grenzen bezuschusst werden.

    Beispiel / Referenzprodukt

    Als Referenzprodukt für eine ambulante Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Baustein bietet sich ein Tarif der Gothaer an, der ambulante Zusatzleistungen inklusive Heilpraktikerkosten bündelt.

    • Die Gothaer führt ambulante Ergänzungstarife, die Heilpraktikerbehandlungen bis zu tarifabhängigen Jahreshöchstbeträgen erstatten – eine gute Orientierung, welche Leistungsbausteine am Markt üblich sind.
    • Wichtig: Die konkrete Ausgestaltung (Erstattungshöhe, Wartezeiten, eingeschlossene Verfahren) unterscheidet sich je nach gewähltem Tarif und sollte individuell verglichen werden.

    Zusammenfassung

    Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung schließt eine typische Lücke der gesetzlichen Krankenversicherung und ergänzt auch viele private Tarife sinnvoll. Sie lohnt sich besonders für alle, die naturheilkundliche Behandlungen regelmäßig nutzen möchten.

  • Sehhilfen (Brille & Kontaktlinsen)

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    Brillen und Kontaktlinsen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene in aller Regel nicht mehr bezahlt. Dieser Beitrag zeigt, was eine Zusatzversicherung für Sehhilfen abdecken kann.

    Was ist das?

    Eine Sehhilfen-Zusatzversicherung erstattet Kosten für Brillengläser, Brillenfassungen oder Kontaktlinsen bis zu einem festgelegten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

    • Sie kann eigenständig oder als Baustein innerhalb eines größeren ambulanten Zusatztarifs abgeschlossen werden.
    • Erstattet werden typischerweise Sehhilfen unabhängig vom Grad der Fehlsichtigkeit, teils auch Augenlaser-Behandlungen.

    Wieso braucht man das?

    Seit einer Gesetzesänderung übernehmen gesetzliche Kassen Sehhilfen für Erwachsene nur noch bei sehr starker Fehlsichtigkeit oder bestimmten Augenerkrankungen.

    • Für die überwiegende Mehrheit der Brillenträger entstehen Kosten für Gläser und Fassung vollständig aus eigener Tasche.
    • Da Sehhilfen regelmäßig erneuert werden müssen, kann sich eine Zusatzversicherung gerade für Familien mit mehreren Brillenträgern lohnen.

    Was deckt die Zusatzversicherung typischerweise ab?

    • Erstattung von Brillengläsern und/oder Fassung bis zu einem tariflich festgelegten Betrag, oft alle ein bis zwei Jahre.
    • Alternativ oder zusätzlich die Kosten für Kontaktlinsen.
    • Manche Tarife schließen auch einen Zuschuss zu einer refraktiven Augenlaser-Behandlung ein.

    Beispiel / Referenzprodukt

    Als Referenzprodukt eignet sich ein ambulanter Zusatztarif der Gothaer mit Sehhilfen-Baustein.

    • Gothaer-Tarife im ambulanten Bereich bieten häufig feste Erstattungsbeträge für Sehhilfen innerhalb mehrjähriger Zeiträume – ein guter Orientierungswert für marktübliche Leistungen.
    • Die genaue Höhe der Erstattung und der Erneuerungszeitraum hängen vom gewählten Tarifbaustein ab und sollten individuell geprüft werden.

    Zusammenfassung

    Da die gesetzliche Krankenversicherung Sehhilfen für die meisten Erwachsenen nicht mehr übernimmt, kann eine entsprechende Zusatzversicherung wiederkehrende Ausgaben für Brille oder Kontaktlinsen planbar machen.